2017_06_BB_Zelck-3-Pflegerinnen-QF.jpg A. Zelck / DRK e.V.

Sie befinden sich hier:

  1. Angebote
  2. Soziale Dienste
  3. Ambulante Pflege

Ambulante Pflege

Pflegebedürftigkeit im Alter ist meist kein Grund mehr, die vertraute Umgebung aufgeben zu müssen. Der ambulante Pflegedienst des BRK sorgt dafür, dass Sie so lange wie möglich zu Hause bleiben können.

Ansprechpartner

Andreas Rausenberger
Pflegedienstleitung

Tel: 08671 5066-24 
pflegedienst@kvaltoetting.brk.de

BRK-Kreisverband Altötting
Soziale Dienste
Mühldorfer Str. 16c
84503 Altötting

Länger eigenständig leben

A. Zelck / DRK e.V.

Als größter und traditionsreichster Anbieter ambulanter Pflegedienste im Landkreis Altötting hat das Rote Kreuz umfassende Erfahrung in Kranken- und Altenpflege. Unsere qualifizierten Fachkräfte arbeiten ortsnah und sind deshalb auch mit den lokalen Verhältnissen bestens vertraut. Eine enge Kooperation mit den Ärzten ermöglicht eine optimale Pflege.

Bei allen Fragen rund um die Pflege und die Pflegeversicherung beraten wir Sie gerne. 

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Wir leisten Grundpflege, etwa

  • Körperpflege
  • Haar-/Nagel-/Fußpflege
  • An-/Auskleiden
  • Kontinenztraining
  • Gehilfen/Bewegungstraining
  • Hilfe beim Essen

Häusliche Krankenpflege

Wir leisten häusliche Krankenpflege, etwa

  • Medikamentenverabreichung
  • Injektionen
  • Verbandswechsel
  • Sonden- und Stomapflege
  • Infusions- und Schmerztherapie
  • Blutzuckertests
  • Blutdrucküberwachung
  • Katheterpflege
  • Stützpunkte und Beratungsbüros finden Sie in
    Altötting: Garching: Marktl: Töging:
    BRK Soziale Dienste
    Mühldorfer Straße 16c
    84503 Altötting
    Tel. 08671 5066-24
    BRK-Sozialstation
    Nikolausstraße 44
    84518 Garching a.d. Alz
    Tel. 08634 689609
    BRK-Sozialstation
    Poststraße 7
    84533 Marktl
    Tel. 08678 919796
    BRK-Sozialstation
    Hauptstraße 14
    84513 Töging am Inn
    Tel. 08631 920007
  • So kommen Sie zu Ihren Pflegedienstleistungen
    • Bei der Krankenkasse Antrag auf Anerkennung von Pflegebedürftigkeit stellen.
    • Den Pflegebedarf durch Angehörige oder Pflegepersonen ermitteln. Zum Pflegebedarf gehören Körperpflege, An/Auskleiden, Ernährung, Mobilität, Hauswirtschaftliche Versorgung. Empfehlenswert ist das Führen eines Pflegetagebuchs.
    • Die Pflegekasse beauftragt ihren Medizinischen Dienst, den Pflegebedarf zu beurteilen. Dazu besucht Sie ein Gutachter, der die Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad feststellt.

Bei häuslicher Pflege werden die Sach- und Geldleistungen in der sozialen Pflegeversicherung nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Sachleistungen und Pflegegeld können auch kombiniert in Anspruch genommen werden.

Die Leistungen der Pflegeversicherung