Aufgrund der Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten derzeit in unseren Seniorehäusern in Altötting, Burghausen, Emmerting, Haiming, Neuötting und Tüßling folgende Regeln:
Nicht geimpfte und nicht genesene (Zeitraum der Infektion nicht länger als 6 Monate zurück) Besucher müssen beim Betreten der Einrichtung über einen negativen Testnachweis verfügen (Schnelltest nicht älter als 24 Std., PCR Test nicht älter als 48 Std.). Bitte beachten Sie, dass die Testungen nicht mehr in der Einrichtung durchgeführt werden, sondern von Ihnen selbst organisiert werden müssen.
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